Legende & Hinweis
Dieser Vertrag ist fiktiv und dient ausschließlich Bildungszwecken. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Formulierungen orientieren sich an typischen – nicht mustergültigen – Verträgen im Kulturbetrieb.
Beispielvertrag: Kuratorisches Dienstleistungshonorar
HONORARVERTRAG
für kuratorische Dienstleistungen
Auftraggeber: Kunsthaus Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 1010 Wien (nachfolgend „Auftraggeber")
Auftragnehmer*in: Maria Muster, freie Kuratorin, Beispielgasse 7, 8010 Graz (nachfolgend „Auftragnehmer*in")
Datum: 1. Februar 2026
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Auftragnehmer*in wird beauftragt, die kuratorische Leitung der Ausstellung „Neue Räume" zu übernehmen sowie alle damit zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen. Die Ausstellung findet im Haupthaus des Auftraggebers statt.
§ 2 Leistungszeitraum
Die Leistungserbringung beginnt am 1. März 2026 und endet mit dem vollständigen Abbau der Ausstellung, voraussichtlich am 15. September 2026.
§ 3 Honorar
Das Honorar für die vereinbarten Leistungen beträgt € 3.500,– brutto (in Worten: dreitausendfünfhundert Euro). Die Auftragnehmer*in ist für die Abführung etwaiger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Auszahlung des Honorars erfolgt nach vollständigem Projektabschluss und ordnungsgemäßer Rechnungslegung innerhalb von 60 Tagen.
§ 5 Nutzungsrechte
Die Auftragnehmer*in überträgt dem Auftraggeber unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie unentgeltlich sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen dieses Vertrags erstellten Werken, Texten, Konzepten, Bildmaterialien und sonstigen Inhalten.
§ 6 Ausschließlichkeit
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist die Auftragnehmer*in verpflichtet, keine vergleichbaren kuratorischen Tätigkeiten für Einrichtungen auszuüben, die in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Auftraggeber stehen.
§ 7 Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung zu beenden. In diesem Fall erhält die Auftragnehmer*in ein Ausfallhonorar in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars, sofern noch keine Leistungen erbracht wurden, bzw. einen angemessenen Anteil bei bereits erbrachten Leistungen nach freiem Ermessen des Auftraggebers.
§ 8 Haftung
Die Auftragnehmer*in haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, die durch ihre Tätigkeit oder Unterlassung im Rahmen dieses Vertrags unmittelbar oder mittelbar entstehen.
§ 9 Versicherung
Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 500.000 auf eigene Kosten abzuschließen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
§ 11 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und gelten nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne Vertragsbestandteile bei wesentlichen Änderungen der organisatorischen oder finanziellen Rahmenbedingungen einseitig anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Wien, den _______________
Auftraggeber
Auftragnehmer*in