Vertragsklausel-Erklärer

Ein fiktiver Kuratorinnen-Vertrag mit kommentierten Klauseln. Fahre über die markierten Stellen – oder klicke sie an – um zu sehen, was sie bedeuten und worauf du achten solltest.

Legende & Hinweis

Information – gut zu wissen
Hinweis – prüfen und verhandeln
Risiko – kritische Klausel

Dieser Vertrag ist fiktiv und dient ausschließlich Bildungszwecken. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Formulierungen orientieren sich an typischen – nicht mustergültigen – Verträgen im Kulturbetrieb.

Beispielvertrag: Kuratorisches Dienstleistungshonorar

HONORARVERTRAG

für kuratorische Dienstleistungen

Auftraggeber: Kunsthaus Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 1010 Wien (nachfolgend „Auftraggeber")

Auftragnehmer*in: Maria Muster, freie Kuratorin, Beispielgasse 7, 8010 Graz (nachfolgend „Auftragnehmer*in")

Datum: 1. Februar 2026

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmer*in wird beauftragt, die kuratorische Leitung der Ausstellung „Neue Räume" zu übernehmen sowie alle damit zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen. Die Ausstellung findet im Haupthaus des Auftraggebers statt.

§ 2 Leistungszeitraum

Die Leistungserbringung beginnt am 1. März 2026 und endet mit dem vollständigen Abbau der Ausstellung, voraussichtlich am 15. September 2026.

§ 3 Honorar

Das Honorar für die vereinbarten Leistungen beträgt € 3.500,– brutto (in Worten: dreitausendfünfhundert Euro). Die Auftragnehmer*in ist für die Abführung etwaiger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Auszahlung des Honorars erfolgt nach vollständigem Projektabschluss und ordnungsgemäßer Rechnungslegung innerhalb von 60 Tagen.

§ 5 Nutzungsrechte

Die Auftragnehmer*in überträgt dem Auftraggeber unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie unentgeltlich sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen dieses Vertrags erstellten Werken, Texten, Konzepten, Bildmaterialien und sonstigen Inhalten.

§ 6 Ausschließlichkeit

Während der gesamten Vertragslaufzeit ist die Auftragnehmer*in verpflichtet, keine vergleichbaren kuratorischen Tätigkeiten für Einrichtungen auszuüben, die in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Auftraggeber stehen.

§ 7 Kündigung

Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung zu beenden. In diesem Fall erhält die Auftragnehmer*in ein Ausfallhonorar in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars, sofern noch keine Leistungen erbracht wurden, bzw. einen angemessenen Anteil bei bereits erbrachten Leistungen nach freiem Ermessen des Auftraggebers.

§ 8 Haftung

Die Auftragnehmer*in haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, die durch ihre Tätigkeit oder Unterlassung im Rahmen dieses Vertrags unmittelbar oder mittelbar entstehen.

§ 9 Versicherung

Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 500.000 auf eigene Kosten abzuschließen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart.

§ 11 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und gelten nicht.

§ 12 Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne Vertragsbestandteile bei wesentlichen Änderungen der organisatorischen oder finanziellen Rahmenbedingungen einseitig anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Wien, den _______________

Auftraggeber

Auftragnehmer*in

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