AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger)
Zuständigkeit: Öffentliche Aufführung, Sendung und weitere Nutzungen von Musikwerken mit Text oder ohne Text.
Für wen? Komponist:innen, Songwriter:innen, Textautor:innen, Musikverlage.
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Ein schneller Einsteiger:innen-Überblick: Wer nimmt welche Rechte wahr und wann ist das für deine Praxis relevant?
Verwertungsgesellschaften (VGs) sammeln Rechte von Urheber:innen und Leistungsschutzberechtigten, vergeben Lizenzen (z. B. für Nutzung in Medien, Veranstaltungen oder Online-Angeboten) und schütten Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Für Einzelne wäre diese Rechtewahrnehmung oft zu aufwendig – die VG übernimmt sie gebündelt.
Merke: Welche VG zuständig ist, hängt vom Werktyp ab (Musik, Text, Bild, Film etc.) und davon, ob es um Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte geht.
Zuständigkeit: Öffentliche Aufführung, Sendung und weitere Nutzungen von Musikwerken mit Text oder ohne Text.
Für wen? Komponist:innen, Songwriter:innen, Textautor:innen, Musikverlage.
Zuständigkeit: Mechanische Rechte an Musik (z. B. Vervielfältigung, digitale Nutzungen, Speichermedienvergütung in einschlägigen Bereichen).
Für wen? Urheber:innen und Verlage im Musikbereich, oft ergänzend zur AKM-Wahrnehmung.
Zuständigkeit: Leistungsschutzrechte, insbesondere von Interpret:innen und Tonträgerhersteller:innen (z. B. bei Sendung/öffentlicher Wiedergabe von Aufnahmen).
Für wen? Ausübende Künstler:innen und Produzent:innen im Tonträgerbereich.
Zuständigkeit: Leistungsschutzrechte von Filmschaffenden und ausübenden Künstler:innen im audiovisuellen Bereich.
Für wen? Darsteller:innen, Mitwirkende und weitere Rechteinhaber:innen in Film/TV-Kontexten.
Zuständigkeit: Rechtewahrnehmung für Filmhersteller:innen und Produzent:innen im audiovisuellen Bereich.
Für wen? Produzent:innen und Hersteller:innen audiovisueller Werke.
Zuständigkeit: Rechte aus Texten und Sprachwerken, u. a. Reprographie-/Kopiervergütungen und weitere Nutzungsfelder im Literaturbereich.
Für wen? Autor:innen, Journalist:innen, Verlage und sonstige Rechteinhaber:innen an Sprachwerken.
Zuständigkeit: Bildende Kunst, Fotografie, Grafik, Illustration, Design – inklusive Lizenzierung und Vergütungsansprüche in bildbezogenen Nutzungen.
Für wen? Bildende Künstler:innen, Fotograf:innen, Illustrator:innen, Designer:innen und Rechtsnachfolger:innen.
Offiziellen Gesamtüberblick inkl. Aufsicht findest du bei der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften .