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Verwertungsgesellschaften in Österreich

Ein schneller Einsteiger:innen-Überblick: Wer nimmt welche Rechte wahr und wann ist das für deine Praxis relevant?

Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Verwertungsgesellschaften (VGs) sammeln Rechte von Urheber:innen und Leistungsschutzberechtigten, vergeben Lizenzen (z. B. für Nutzung in Medien, Veranstaltungen oder Online-Angeboten) und schütten Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Für Einzelne wäre diese Rechtewahrnehmung oft zu aufwendig – die VG übernimmt sie gebündelt.

Merke: Welche VG zuständig ist, hängt vom Werktyp ab (Musik, Text, Bild, Film etc.) und davon, ob es um Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte geht.

Überblick aller zentralen Verwertungsgesellschaften in Österreich

AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger)

Zuständigkeit: Öffentliche Aufführung, Sendung und weitere Nutzungen von Musikwerken mit Text oder ohne Text.

Für wen? Komponist:innen, Songwriter:innen, Textautor:innen, Musikverlage.

https://www.akm.at

austro mechana

Zuständigkeit: Mechanische Rechte an Musik (z. B. Vervielfältigung, digitale Nutzungen, Speichermedienvergütung in einschlägigen Bereichen).

Für wen? Urheber:innen und Verlage im Musikbereich, oft ergänzend zur AKM-Wahrnehmung.

https://www.austromechana.at

LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten)

Zuständigkeit: Leistungsschutzrechte, insbesondere von Interpret:innen und Tonträgerhersteller:innen (z. B. bei Sendung/öffentlicher Wiedergabe von Aufnahmen).

Für wen? Ausübende Künstler:innen und Produzent:innen im Tonträgerbereich.

https://www.lsg.at

VDFS

Zuständigkeit: Leistungsschutzrechte von Filmschaffenden und ausübenden Künstler:innen im audiovisuellen Bereich.

Für wen? Darsteller:innen, Mitwirkende und weitere Rechteinhaber:innen in Film/TV-Kontexten.

https://www.vdfs.at

VAM (Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien)

Zuständigkeit: Rechtewahrnehmung für Filmhersteller:innen und Produzent:innen im audiovisuellen Bereich.

Für wen? Produzent:innen und Hersteller:innen audiovisueller Werke.

https://www.vam.cc

Literar-Mechana

Zuständigkeit: Rechte aus Texten und Sprachwerken, u. a. Reprographie-/Kopiervergütungen und weitere Nutzungsfelder im Literaturbereich.

Für wen? Autor:innen, Journalist:innen, Verlage und sonstige Rechteinhaber:innen an Sprachwerken.

https://www.literar.at

Bildrecht

Zuständigkeit: Bildende Kunst, Fotografie, Grafik, Illustration, Design – inklusive Lizenzierung und Vergütungsansprüche in bildbezogenen Nutzungen.

Für wen? Bildende Künstler:innen, Fotograf:innen, Illustrator:innen, Designer:innen und Rechtsnachfolger:innen.

https://www.bildrecht.at

Wie finde ich als Newcomer:in die richtige Stelle?

  1. Werktyp klären: Musik, Text, Bild oder Film?
  2. Rolle klären: Urheber:in, ausübende:r Künstler:in, Produzent:in, Verlag?
  3. Nutzung klären: Live, Sendung, Streaming, Kopie, öffentliche Wiedergabe?
  4. Direkt bei der VG nachsehen: Tarife, Mitgliedschaft, Melde- und Ausschüttungsregeln unterscheiden sich.

Offiziellen Gesamtüberblick inkl. Aufsicht findest du bei der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften .