Urheberrecht bei Bildern: Wann ist eine Nutzung erlaubt?
Im deutschsprachigen Raum sind Bilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, sobald sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen –
und das unabhängig von einer Registrierung oder einem Copyright-Vermerk. Diese Checkliste hilft dabei, die wichtigsten Ausnahmen
und Freiheiten zu prüfen, bevor ein fremdes Bild verwendet wird.
Rechtsgrundlagen: UrhG AT
(RIS),
UrhG DE
(gesetze-im-internet.de),
URG CH
(fedlex.admin.ch).
Keine Rechtsberatung.
Kurzlogik der Checkliste
Gehe die Punkte der Reihe nach durch. Sobald ein Punkt zutrifft und alle genannten Bedingungen erfüllt sind,
ist die Nutzung in dem beschriebenen Rahmen erlaubt. Trifft keiner der Punkte zu,
ist eine ausdrückliche Lizenz der Rechteinhaber:innen notwendig (Punkt 10).
- Punkte 1–2: Frei nutzbar ohne weitere Bedingungen (eigenes Werk / Gemeinfreiheit).
- Punkte 3–9: Bedingt nutzbar – die jeweiligen Voraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein.
- Punkt 10: Auffangregel – immer möglich, wenn eine gültige Lizenz vorliegt.
Hinweis: Diese Checkliste orientiert sich an den gesetzlichen Schrankenbestimmungen des österreichischen UrhG,
des deutschen UrhG und des Schweizer URG. Da die Gesetze in Details abweichen, sollten bei grenzüberschreitender
Nutzung die jeweiligen nationalen Regelungen geprüft werden. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.