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Fragen und Antworten aus der Kulturpraxis

FAQ

artbackstage antwortet auf eure Fragen

Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Finanzen, Recht und soziale Absicherung in der Kulturpraxis.

Berufseinstieg 3 Fragen insgesamt

Wer darf sich Künstler*in nennen?

Rechtlich gesehen bestehen keinerlei Beschränkungen. Künstler*in ist, wer sich als solche*r bezeichnet. Diese Offenheit ist nicht nur inhaltlich begründet, sondern hat auch mit der Freiheit der Kunst zu tun, die durch Ausübungsbeschränkungen gefährdet wäre. Es lehrt die historische Erfahrung, dass vor allem autoritäre Regime künstlerische Arbeit an formale Voraussetzungen knüpfen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer im Nationalsozialismus, deren Aufnahmeverfahren einer Zuverlässigkeitsprüfung bei sonstigem Berufsverbot gleichkam. Nur für wenige Teilbereiche künstlerischer Berufsausübung ist die Anerkennung als Künstler*in oder des „Produkts“ als Kunstwerk notwendig. So für verschiedene Formen der Künstler*innensozialversicherung oder für die Inanspruchnahme eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes.
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